Diese Weiterbildung kann auf 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt werden und schließt mit einem Trägerzertifikat ab.

Die Pflicht zu Weiterbildung betrifft nicht:

  • KFZ mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h
  • KFZ von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz ect.
  • KFZ, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
  • KFZ zur Straßenreinigung

 

 

Anforderungen


EU-Berufskftfahrerra – Was ist das?
Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Vorrangige Ziele sind dabei die Verbesseurng der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung der Fahrer nunmehr verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer.

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen in Zukunft eine beschleunigte Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK und alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung (WB) absolvieren, sofern sie

  • Fahrten als selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis ab Klasse
    C1, C1E und C, CE sowie D, D1, D1E-Klassen erforderlich ist.

 

Berufskraftfahrer Ausbildung bei ILK -
myRegio.TV hat einen Film über unsere Fahrschule produziert
Sehen Sie hier das Video

 

 

Formale Anforderungen an den Fahrer bisher

Formale Anforderungen an den Fahrer der Zukunft